Der Veranstaltungsbetrieb in der Buderus Arena ist vorerst ausgesetzt.
Zur Eindämmung des Coronavirus hat der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises folgende Allgemeinverfügung erlassen (gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz -lfSG) vom 20.07.2000):
Seit Montag, dem 16.03.2020, sind alle Veranstaltungen mit einer zu erwartenden Besucherzahl ab 50 Personen bis zum 30.04.2020 untersagt. Die zuvor gültige Allgemeinverfügung vom 11.03.2020 (Untersagung von Veranstaltungen ab 1.000 Personen) wird durch diese aufgehoben bzw. ersetzt.
Die Allgemeinverfügung im Volltext sowie die amtliche Bekanntmachung des Lahn-Dill-Kreises vom 16.03.2020 können Sie hier einsehen.
Dies hat zur Folge, dass alle Veranstaltungen in der Buderus Arena Wetzlar bis einschließlich 30.04.2020 nicht stattfinden werden. Wir arbeiten intensiv daran, mit allen Veranstaltern Ersatztermine zu finden und werden diese, sobald feststehend, auf unserer Website und über Social-Media-Kanäle kommunizieren.
Sollte es zu Absagen von Veranstaltungen kommen, für die kein Ersatztermin gefunden wurde, erfolgt die Abwicklung der Erstattung über den jeweiligen Veranstalter. Dieser regelt die Rückabwicklung nach den jeweils geltenden Geschäftsbedingungen.